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Handwerker beauftragen: 8 Fragen, die vor der Zusage geklärt sein sollten

Die meisten Streitfälle am Bau entstehen nicht bei der Arbeit, sondern davor - beim Angebot. Eine Checkliste für das Gespräch mit dem Betrieb.

Stand 22.09.2026 3 Min. Lesezeit FirmenFreund-Redaktion
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Ein guter Betrieb erkennt man nicht am schnellsten Angebot, sondern an den Fragen, die er selbst stellt. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer als Auftraggeber die folgenden acht Punkte vor der Zusage klärt, hat die häufigsten Reibungspunkte bereits hinter sich - und merkt nebenbei schnell, mit wem er es zu tun hat.

1. Steht im Angebot, was tatsächlich gemacht wird?

„Badsanierung komplett" ist kein Leistungsumfang, sondern eine Überschrift. Ein brauchbares Angebot listet die Positionen einzeln auf: Was wird abgebrochen und entsorgt, welche Flächen werden bearbeitet, welches Material ist enthalten, wer stellt es bei. Je genauer diese Liste, desto weniger gibt es später zu diskutieren.

2. Ist es ein Festpreis oder eine Schätzung?

Beides ist in Ordnung - aber es sollte dastehen. Bei Arbeiten nach Aufwand gehört dazu, welcher Stundensatz gilt, wie Anfahrt und Materialaufschlag gerechnet werden und ab wann der Betrieb sich meldet, wenn es teurer wird als besprochen. Ein Kostendach ist der einfachste Weg, beides zu verbinden.

3. Was passiert, wenn während der Arbeit etwas Unerwartetes auftaucht?

Gerade im Bestand ist das der Normalfall: eine morsche Lattung unter dem Dach, eine nicht dokumentierte Leitung in der Wand. Die Frage ist nicht, ob so etwas vorkommt, sondern wie damit umgegangen wird - Anruf vor der Mehrarbeit, schriftlicher Nachtrag, und erst dann weiterarbeiten.

4. Wann wird begonnen, wann ist es fertig?

Ein Zeitraum genügt, ein Datum ist besser. Wichtig ist vor allem, wie viele Tage der Betrieb tatsächlich vor Ort ist - „in vier Wochen fertig" heißt bei vielen Gewerken: drei Tage Arbeit, verteilt über vier Wochen. Wer in der Zeit ohne Bad oder ohne Heizung dasteht, sollte das vorher wissen.

5. Wer ist der Ansprechpartner - und wie erreicht man ihn?

Ein Name und eine Nummer, an die man sich mit einer Frage wenden kann. Bei größeren Betrieben ist der Verkäufer selten der Monteur; zu wissen, wer auf der Baustelle das Sagen hat, spart im Ernstfall einen halben Tag.

6. Wie wird abgerechnet?

Üblich sind Anzahlung, Teilrechnungen nach Baufortschritt und Schlussrechnung nach Abnahme. Auffällig ist, wenn ein großer Teil vorab verlangt wird, ohne dass Material bestellt werden muss. Ebenso auffällig: das Angebot, „ohne Rechnung" günstiger zu arbeiten - damit entfallen Gewährleistung und Versicherungsschutz gleich mit.

7. Wie läuft die Übergabe?

Gemeinsam durchgehen, offene Punkte notieren, Termin für die Behebung festhalten - schriftlich, und sei es per E-Mail im Anschluss. Das ist keine Misstrauenserklärung, sondern die Grundlage dafür, dass beide Seiten dasselbe unter „fertig" verstehen.

8. Was gilt danach?

Gewährleistung, Garantien der Hersteller auf verbautes Material, Wartungsintervalle bei Heizung, Lüftung oder Photovoltaik: Ein Betrieb, der langfristig denkt, spricht das von selbst an. Wer nach der Schlussrechnung nicht mehr erreichbar ist, war auch vorher kein guter Partner.

Und wie findet man den Betrieb?

Am besten über eine Empfehlung aus der Nachbarschaft - und wenn es die nicht gibt, über ein Verzeichnis, in dem Betriebe mit Adresse, Telefonnummer und Leistungen stehen und die Kontaktaufnahme direkt erfolgt. Auf FirmenFreund sind alle Einträge geprüft, der Kontakt läuft ohne Vermittler, und weder du noch der Betrieb zahlen eine Provision.

Häufige Fragen

Muss ein Angebot schriftlich sein?

Ein mündlicher Auftrag ist gültig, aber im Streitfall schwer zu belegen. Für alles, was über eine kleine Reparatur hinausgeht, ist ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang der einfachere Weg - für beide Seiten.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei genügen. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle dieselbe Leistung beschreiben - sonst vergleicht man Preise für verschiedene Arbeiten.

Was tun, wenn die Rechnung höher ist als das Angebot?

Zuerst prüfen, ob Mehrleistungen beauftragt wurden und ob es dafür eine Zustimmung gibt. Bei einem Festpreis ohne beauftragte Nachträge gibt es dafür keine Grundlage; bei Abrechnung nach Aufwand sollte der Betrieb die Stunden nachweisen können.

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