Die meisten Auseinandersetzungen mit einem Handwerksbetrieb entstehen nicht, weil schlecht gearbeitet wurde. Sie entstehen, weil zwei Seiten etwas anderes gemeint haben - beim Umfang, beim Termin oder bei der Rechnung. Fast alles davon lässt sich in dem Gespräch klären, in dem es um das Angebot geht.
„Komplett" ist kein Leistungsumfang
Auf vielen Angeboten steht eine Zeile und eine Summe: „Badsanierung komplett". Wer das unterschreibt, weiß nicht, was er gekauft hat. Denn hinter derselben Zeile können zwei Betriebe sehr Unterschiedliches meinen - und der Unterschied fällt erst auf, wenn die Fliesen schon liegen.
Ein brauchbares Angebot benennt die Arbeiten einzeln. Bei einem Bad etwa: Was wird abgebrochen, wer entsorgt den Bauschutt und ist der Container im Preis? Welche Flächen werden neu verfliest, welche nur ausgebessert? Wer liefert die Fliesen, wer die Armaturen? Ist das Verlegen im Diagonalformat mitgerechnet oder als Zuschlag? Wer schließt die Sanitärgegenstände an, wenn der Installateur ein anderer Betrieb ist?
Das klingt kleinlich, ist es aber nicht. Genau an diesen Übergängen entstehen später die Zusatzrechnungen - und die Diskussion darüber, ob sie vereinbart waren.
Festpreis, Regie oder Kostendach
Ein Pauschalpreis ist bequem, aber er setzt voraus, dass der Betrieb weiß, was ihn erwartet. Im Bestand weiß das niemand: Unter der alten Lattung kann morsches Holz liegen, in der Wand eine Leitung, die in keinem Plan steht. Wer trotzdem einen Fixpreis verlangt, bekommt ihn - mit einem Risikoaufschlag, den er nicht ausweist.
Abrechnung nach Aufwand ist deshalb nicht die unseriöse Variante, sondern oft die ehrlichere. Sie gehört nur sauber beschrieben: welcher Stundensatz gilt, ob Anfahrt und Rüstzeit verrechnet werden, wie hoch der Materialaufschlag ist und ab welchem Betrag sich der Betrieb meldet, bevor er weiterarbeitet. Das Kostendach verbindet beides - abgerechnet wird nach Aufwand, aber es gibt eine Obergrenze, die ohne Rücksprache nicht überschritten wird.
Was während der Arbeit dazukommt, gehört vor der Ausführung besprochen und schriftlich festgehalten - eine kurze E-Mail genügt. Ein Nachtrag, der erst auf der Schlussrechnung auftaucht, ist keiner.
Termine: Arbeitstage statt Zeitspannen
„In vier Wochen fertig" heißt bei vielen Gewerken: drei Tage Arbeit, verteilt über vier Wochen. Für den Betrieb ist das normal, weil Trocknungszeiten, Lieferungen und andere Baustellen dazwischenliegen. Für den Auftraggeber macht es einen Unterschied, ob das Bad drei Tage oder einen Monat nicht benutzbar ist.
Die bessere Frage ist deshalb nicht „wann sind Sie fertig", sondern: An wie vielen Tagen sind Sie tatsächlich da, wann ungefähr, und was funktioniert in der Zwischenzeit nicht? Wer das weiß, kann planen - und ärgert sich nicht über eine Woche Pause, die fachlich völlig in Ordnung ist.
Die Übergabe entscheidet, was „fertig" bedeutet
Am Ende gehen beide Seiten gemeinsam durch, was gemacht wurde. Offene Punkte werden notiert, mit einem Termin für die Behebung, und beide bekommen den Zettel - oder eine E-Mail im Anschluss. Das ist keine Misstrauenserklärung. Es ist die einzige Möglichkeit, dass später niemand behaupten muss, er habe es anders in Erinnerung.
Erst danach wird die Schlussrechnung fällig. Anzahlung und Teilrechnungen nach Baufortschritt sind üblich, gerade wenn Material bestellt werden muss. Stutzig machen sollte, wenn ein großer Teil vorab verlangt wird, ohne dass es dafür einen Grund gibt - und ebenso das Angebot, „ohne Rechnung" günstiger zu arbeiten. Damit fällt nicht nur die Steuer weg, sondern auch jeder Anspruch, falls etwas schiefgeht.
Was das Gesetz von sich aus vorsieht
Für Mängel gilt die Gewährleistung, und zwar ohne dass sie jemand vereinbaren muss. § 933 ABGB nennt die Fristen: Sie beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre und bei unbeweglichen Sachen drei Jahre, gerechnet ab der Übergabe. Arbeiten am Haus fallen in die zweite Gruppe.
Die Garantie ist etwas anderes: Sie ist freiwillig, kommt meist vom Hersteller des verbauten Materials und kann günstiger oder schlechter sein als die gesetzliche Gewährleistung. Wer also hört, „darauf haben Sie ohnehin fünf Jahre Garantie", sollte fragen, von wem sie kommt und was genau sie abdeckt.
Woran man den passenden Betrieb erkennt
An den Fragen, die er selbst stellt. Ein Betrieb, der vorab wissen will, wie alt das Haus ist, was unter dem Boden liegt und wann man ihn hereinlassen kann, hat schon oft erlebt, was passiert, wenn man das nicht fragt. Wer dagegen ohne Besichtigung eine Pauschale nennt, rechnet entweder großzügig für sich - oder er wird sich später melden.
Zwei bis drei Angebote genügen, solange alle dieselbe Leistung beschreiben. Sonst vergleicht man Preise für unterschiedliche Arbeiten und wundert sich über den Unterschied.


